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(en) Infoblatt Versicherung

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Inhaltsverzeichnis

1. Unfallversicherung

Für Studierende aus Österreich und aus dem Ausland (sofern ein Sozialversicherungsabkommen mit Ö besteht), besteht eine gesetzliche Unfallversicherung im Rahmen des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG).

Es ist keine Anmeldung oder Antragstellung erforderlich und es werden keine Beiträge eingehoben. Für diese Unfallversicherung besteht keine Altersgrenze und sie ist auch nicht an die Familienbeihilfe gebunden.

Der Versicherungsschutz bezieht sich auf Unfälle, die sich im Zusammenhang mit dem Studium ereignen (z.B. Unfälle am Weg zur oder von der Fachhochschule, Unfälle im Rahmen von ÖH-Tätigkeiten). Auch Berufskrankheiten sind in diesem Zusammenhang abgedeckt. Die Versicherungsdauer entspricht der Studiendauer als ordentlicher Studierender.

Bei Fragen: Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA), 1200 Wien, Adalbert-Stifter-Straße 65 (Tel. 33-1-11-0), Landesstellen in Graz, Linz, Salzburg, Klagenfurt, Innsbruck und Dornbirn.

2. ÖH Studierendenversicherung

Studierende (ordentliche und außerordentliche Studierende in Lehrgängen zur Weiterbildung) sind mit Einzahlung des ÖH Beitrages das ganze Semester über unfall- und haftpflichtversichert. Die ÖH-Versicherung greift zudem nur, wenn du keine eigene private Unfall- und/oder Haftpflichtversicherung hast oder du bereits die Bestätigung von deiner privaten Versicherung hast, dass diese deinen Fall nicht übernimmt/nicht zahlt.Die ÖH ist Versicherungsnehmerin, also Vertragspartnerin der Generali Versicherungs AG (auch Versicherer genannt), aber versicherte Person bist du!

 Prinzipiell sind alle Unfälle und Schäden gedeckt, die im Rahmen des Studiums entstehen können. In räumlicher Hinsicht betrifft dies vor allem die FH und Studierendenheime nach dem Studentenheimgesetz. Unfälle und Schäden, die im Zuge von Veranstaltungen mit direktem Bezug zum Studium, wie z.B. Exkursionen, Ausflüge, ÖH-Veranstaltungen oder Praktika sind vom Versicherungsschutz umfasst. Auch freiwillige Famulaturen fallen darunter.

 Darüber hinaus sind auch die Wege zu bzw. von den erwähnten Gebäuden, Geländen bzw. Tätigkeiten inkludiert. Auch der Weg von den eben genannten Orten zum nächstgelegenen Supermarkt ist versichert, solange es zur Befriedigung eines Bedürfnisses des täglichen Lebens dient, wie z.B. der Kauf eines Snacks. Der Versicherungsschutz gilt auch bei Auslandssemestern und erstreckt sich fast auf die ganze Welt. Es besteht jedoch KEIN Versicherungsschutz für Haftpflicht-Schäden in den USA, Australien und Kanada.

Die Fakten im Überblick

  • 70 Cent des ÖH-Beitrages pro Person und Semester werden dafür verwendet
  • Polizzennummern: Unfallversicherung: 000 1809 6819; Haftpflichtversicherung: 000 1810 4297
  • Versicherungssummen: Haftpflichtversicherung: 1 Million Euro für Sach- und Personenschäden an Dritten; Unfallversicherung: 7.500 Euro für Unfallkosten, 50.000 - max. 100.000 Euro für dauernde Invalidität, 15.000 Euro für Unfalltod
  • Rückerstattung der Hälfte der Studiengebühren bei über 3 Wochen durchgehendem unfallbedingten KrankenhausaufenthaltSchadenmeldung

Die Schadenmeldung erfolgt mit dem ausgefüllten Schadenformular direkt an oeh-versicherung.at@generali.com. Wenn du Unterstützung benötigst, melde dich bereits zu Beginn beim Referat für Sozialpolitik an der FH St. Pölten: sozref.oeh@fhstp.ac.at.

Für eine schnelle Bearbeitung ist es wichtig, alle verfügbaren Unterlagen, Beweise, polizeilichen Meldungen, etc. beizulegen. Eine aktuelle Inskriptionsbestätigung muss ebenfalls mitgeschickt werden.

Versicherungsbestätigung

Oft wird eine Bestätigung über eine gültige Unfall- oder Haftpflichtversicherung für Auslandssemester, Famulaturen oder Exkursionen benötigt.

Die ÖH-Bundesvertretung kann dir (ausschließlich elektronisch) diese Bestätigung auf Deutsch und Englisch im Namen der Generali Versicherungs AG ausstellen. Schicke dafür eine E-Mail (Betreff: Bestätigung) mit deiner Inskriptionsbestätigung an studierendenversicherung@oeh.ac.at und ergänze folgende Daten:

  • Vor- und Nachname
  • Aktuelle Wohnanschrift
  • Matrikelnummer bzw. Personenkennzahl (FH)
  • Inskriptionsbestätigung 

Wichtige Info: Bitte beachte, dass die ÖH-Versicherung keine Krankenversicherung ist und diese nicht ersetzt!

Weitere Informationen, sowie entsprechende Formulare sind unter folgender Adresse abrufbar: https://www.oeh.ac.at/service/oeh-versicherung

3. Krankenversicherung

Studierende sind nicht automatisch auch krankenversichert. Darum muss man sich selbst kümmern.
Als StudentIn ist man entweder

  • noch mit den Eltern mitversichert (unter bestimmten Voraussetzungen möglich und bis max. 27 Jahre)
  • oder man schließt eine Selbstversicherung ab (günstige Konditionen bei Vorliegen bestimmter
    Voraussetzungen).

Hier ist es sinnvoll, sich direkt an die zuständige GKK zu wenden, die ein speziell auf die eigenen Bedürfnisse angepasstes Angebot anbieten kann;

Link zu NÖGKK (mit diesem Online Ratgeber wird ein speziell auf Ihre Bedürfnisse ausgerichtetes Infoblatt
erstellt): http://www.noegkk.at/portal27/portal/noegkkportal/channel_content/cmsWindow?action=2&p_menuid=67844&p_tabid=5).